Verhinderungspflege
Wir lieben, was wir tun… Bei uns sind Sie Richtig!
Nehmen Sie sich eine Auszeit!
Sie sind erschöpft von der Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen? Oder Sie sind selbst krank und müssen sich einer Behandlung unterziehen?
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Einflüsse die Versorgung nicht ausführen kann.
Besteht mindestens Pflegegrad 2, wird ein zusätzliches Budget von jährlich 1.612 € zur Verfügung gestellt. Es dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen. Dieser Betrag verfällt, sollte bis Jahresende nichts in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld wird in dieser Zeit weitergezahlt.
Schöner Leben erbringt alle Leistungen der Grundpflege, sowie Betreuungsleistungen. Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen organisieren wir eine Vertretung für ein paar Stunden oder Tage und sind auch im Falle eines wichtigen Termins für Ihre Angehörigen da.
Damit die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate von Ihnen zu Hause gepflegt worden sein.
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen für maximal 6 Wochen oder 42 Tage übernommen.
Es ist eine Kombination für Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege möglich. So können 50 % der Gelder (806 Euro), die für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen für die Verhinderungspflege genutzt werden. Die Leistungen für Verhinderungspflege lassen sich so auf 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen.
Bei einer stundenweise Verhinderung (weniger als 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125,00 Euro einsetzen, um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Beispiel: Die pflegende Tochter erkrankt Ende des Jahres und kann die Pflegeleistungen für zwei Wochen nicht erbringen. Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege wurde allerdings schon ausgereizt. Da aber bisher noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, kann ein Teil des für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehendes Budgets (bis zu 806,00 Euro) für die Verhinderungspflege eingesetzt werden oder aber Kurzzeitpflege in voller Höhe (1.774,00 Euro) in Anspruch genommen werden.