Ambulanter Pflegevertrag 

Was ist ein Pflegevertrag? 

Der Pflegevertrag bildet die Grundlage zwischen Pflegebedürftigen und dem in Anspruch genommenem Pflegedienst. Unter anderem werden dabei die zu erbringenden Leistungen, Kosten und Kündigungsfristen vereinbart und schriftlich festgehalten. 

Wer schließt den Vertrag ab? 

Grundsätzlich wird der Pflegevertrag vom Pflegebedürftigen selbst unterzeichnet. Besteht jedoch keine Möglichkeit den Vertag eigenhändig zu unterzeichnen, kann jederzeit ein bevollmächtigter Betreuer oder Angehöriger agieren. Dabei ist das Kennzeichen „in Vertretung“ essenziell.  Hier gilt zu beachten, dass anschließend finanzielle Ansprüche bei diesen geltend gemacht werden können.

Inhalt des Pflegevertrags 

Ein Pflegevertrag muss laut gesetzlicher Verordnung folgende Inhalte aufweisen: 

  • Pflegedokumentation: Pflegekräfte sind dazu verpflichtet tägliche Dokumentationen zu führen, dabei handelt es sich um die erbrachten Leistungen in Grund- und Behandlungspflege. Diese Dokumente bleiben beim Pflegebedürftigen, sodass stets die Möglichkeit besteht diese zu sichten und ggf. die aktuelle Situation und Veränderungen zu erkennen. 
  • Leistungsnachweis: Am Ende eines jeden Monats werden die erbachten Leistungen in Form von Leistungsnachweisen vom Pflegebedürftigen unterzeichnet, bevor sie anschließend zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ein Abgleich mit der Pflegedokumentation vor der Unterzeichnung ist stets ratsam um sicherzustellen, dass die Leistung tatsächlich erbracht und nicht nur lediglich abgehakt wurde. 
  • Rechnung  

Vertragskündigung 

Ein Pflegevertrag kann in der Regel jederzeit durch den Pflegebedürftigen gekündigt werden. Die Gründe für eine Kündigung sind dabei irrelevant. Bei einer endgültigen stationären Einweisung oder im Sterbefall ist der Vertrag automatisch gekündigt.  

Werden Rechnungen nach mehrfacher Aufforderung nicht beglichen, kann der Vertrag durch den Pflegedienst gekündigt werden. Um eine ununterbrochene Pflege zu gewährleisten, empfiehlt sich die schriftliche Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen, sodass Sie genug Zeit haben im Falle einer Kündigung einen neuen Pflegedienst zu beauftragen. 

Haftung für Schäden durch Mitarbeiter 

Der ambulante Pflegedienst verpflichtet sich im Regelfall dazu, für entstandene Schäden aufzukommen (z.B. verlorene Schlüssel, zerbrochenes Geschirr usw.). Die Haftung sollte über den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit hinausgehen.  

Abwesenheit des Pflegebedürftigen (Urlaub oder Krankenhausaufenthalte) 

Fälle wie die Abwesenheit des Pflegebedürftigen durch plötzliche Krankenhausaufenthalte, Kurzzeitpflege oder Urlaub sollten konkret schriftlich festgehalten werden.