Pflegebedürftige Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad 1 haben laut Sozialgesetz einen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 40€ in Form von Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die dazu dienen die Pflege eines Bedürftigen zu erleichtern.
Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Sachmitteln.
Technische Hilfsmittel sind in der Regel deutlich länger nutzbar und dürfen meist zuzahlungsfrei von der Pflegekasse geliehen werden. In einigen Fällen muss jedoch eine Zuzahlung von 10% des Kaufpreises erfolgen (maximal 25€ pro Hilfsmittel).
Unter anderem gehören zu den Sachmitteln:
· Einmalhandschuhe
· Desinfektionsmittel
· Mundschutz
· Bettschutzeinlagen
· Schutzschürzen
Wer hat Anspruch?
Automatische Lieferung nach Hause
Die Besorgung der Hilfsmittel kann unter anderem in Apotheken, lokalen Sanitätshäusern und Drogerien stattfinden.
Da die regelmäßige Anschaffung für Pflegebedürftige sehr aufwändig ist, gibt es inzwischen zahlreiche Unternehmen, die sich darauf spezialisieren den monatlichen Bedarf ganz bequem nach Hause zu liefern, sodass den Pflegebedürftigen diese Arbeit erspart bleibt.
Online-Lieferanten übernehmen zudem die Abrechnung mit ihrer Pflegekasse. Sie müssen lediglich das entsprechende Formular, welches Sie zugeschickt bekommen unterzeichnen und an den Dienstleister zurückschicken.