Die Pflegebedürftige Person muss mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Es macht keinen Unterschied, ob in die gesetzliche Pflegekasse oder z.B. als Beamter in eine private Pflegeversicherung eingezahlt wurde. Im Fall von pflegebedürftigen Kindern muss mindestens ein Elternteil eingezahlt haben.
Wie und wo beantragt man einen Pflegegrad?
- Schriftlich
Es ist empfehlenswert den Pflegegrad schriftlich zu beantragen. Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse ein. TIPP: Nur die nötigsten Angaben angeben und bezüglich des Pflegebedarfs noch nicht ins Detail gehen! - Beim Pflegestützpunkt
Der Pflegestützpunkt berät und beantragt gemeinsam mit Ihnen oder Angehörigen einen Antrag auf Pflegeleistungen. - Telefonisch
Bevor Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse schicken, können Sie sich telefonisch informieren. Nach der Kontaktaufnahme erhalten Sie ein Formular und können weitere Schritte einleiten.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige (in Euro / Monat)
Pflegegrad 2 | 316 € |
Pflegegrad 3 | 545 € |
Pflegegrad 4 | 728 € |
Pflegegrad 5 | 901 € |
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige (in Euro / Monat)
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind für Pflegebedürftige gedacht, die mindestens den Pflegegrad zwei besitzen und zuhause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Wie z. B. grundpflegerische Tätigkeiten, wie Grundpflege (Pflegekassenleistungen) oder hauswirtschaftliche Versorgung. Die Höhe ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad. Wenn diese Leistung nicht aufgebraucht wird, ist es möglich, bis zu 40 Prozent davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.
Die ambulanten Pflegediensten rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung. Pflegesachleistungen und das Pflegegeld können miteinander kombiniert werden.
Pflegegrad 2 | 724 € |
Pflegegrad 3 | 1.363 € |
Pflegegrad 4 | 1.693 € |
Pflegegrad 5 | 2.095 € |