Pflegegeld
Pflegegeld ist für Bedürftige gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Es steht pflegebedürftigen Menschen bei mindestens Pflegegrad zwei zu. Die Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Pflegegrad. Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen.
Im Jahr 2016 wurde das zweite Pflegestärkungsgesetz neu definiert und die drei bisherigen Pflegestufen durch die Pflegegrade ersetzt. Um weiterhin Leistungen der Pflegekasse zu erhalten muss schnellstmöglich ein Pflegegrad beantragt werden. Der Tag der Antragstellung ist relevant und nicht das Datum des Eintritts der Pflegebedürftigkeit. Je früher Sie den Antrag stellen, desto schneller erhalten Sie das Pflegegeld. Wenn Sie z. B. ab Februar pflegebedürftig sind, aber den Antrag erst im August stellen, erhalten Sie das Pflegegeld erst ab Anfang August.
Eine Pflegebedürftigkeit kann entweder plötzlich auftreten oder schleichend. Ein Antrag auf Pflegeleistungen ermöglicht es, durch einen ambulanten Pflegedienst im Alltag unterstützt zu werden, wenn Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe benötigt.
Die folgende Voraussetzung muss gewährleistet sein, damit Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können.
Die Pflegebedürftige Person muss mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen 10 Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Es macht keinen Unterschied, ob in die gesetzliche Pflegekasse oder z.B. als Beamter in eine private Pflegeversicherung eingezahlt wurde. Im Fall von pflegebedürftigen Kindern muss mindestens ein Elternteil eingezahlt haben.

Wie und wo beantragt man einen Pflegegrad?
Für die Krankenkassen sind unterschiedliche Pflegekassen zuständig, die sich um die Bearbeitung des Antrags auf Pflegeleistungen kümmern. Die betroffene Person kann persönlich den Antrag ausfüllen oder einen Bevollmächtigten oder Betreuer damit beauftragen. Dann muss bei Antragstellung eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beigelegt werden.
Es gibt drei verschiedene Wege, um einen  Pflegegrad zu beantragen:
  1. Schriftlich
    Es ist empfehlenswert den Pflegegrad schriftlich zu beantragen. Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse ein. TIPP: Nur die nötigsten Angaben angeben und bezüglich des Pflegebedarfs noch nicht ins Detail gehen!
  2. Beim Pflegestützpunkt
    Der Pflegestützpunkt berät und beantragt gemeinsam mit Ihnen oder Angehörigen einen Antrag auf Pflegeleistungen.
  3. Telefonisch
    Bevor Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse schicken, können Sie sich telefonisch informieren. Nach der Kontaktaufnahme erhalten Sie ein Formular und können weitere Schritte einleiten.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Es erfolgt eine Ankündigung von einem Gutachter des medizinischen Dienstes (MDK) bei gesetzlich Versicherten und MEDICPROOF bei privat Versicherten. Nach einer Terminvereinbarung kann sich der Gutachter ein persönliches Bild von der Pflegebedürftigkeit machen.
Sie können sich darauf vorbereiten in dem Sie sich im Vorfeld notieren, bei welchen alltäglichen Aufgaben Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst benötigen.
Ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt worden ist, erfahren Sie nach dem Besuch des Gutachters. Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen, wenn Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder ein geringerer Pflegegrad anerkannt worden ist. Dafür haben Sie einen Monat Zeit.

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige (in Euro / Monat)

Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige (in Euro / Monat)

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind für Pflegebedürftige gedacht, die mindestens den Pflegegrad zwei besitzen und zuhause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden. Wie z. B. grundpflegerische Tätigkeiten, wie Grundpflege (Pflegekassenleistungen) oder hauswirtschaftliche Versorgung. Die Höhe ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad. Wenn diese Leistung nicht aufgebraucht wird, ist es möglich, bis zu 40 Prozent davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.

Die ambulanten Pflegediensten rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung. Pflegesachleistungen und das Pflegegeld können miteinander kombiniert werden.

Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 3 1.363 €
Pflegegrad 4 1.693 €
Pflegegrad 5 2.095 €