Kombinationsleistung
Pflege durch Angehörige und gleichzeitig professionelle Unterstützung
durch einen ambulanten Pflegedienst – die Kombinationsleistung verbindet
Pflegegeld und Pflegesachleistungen und ermöglicht dadurch eine
individuelle Versorgung zu Hause.
Ab dem Pflegegrad 2 besteht bei der häuslichen Pflege durch
Angehörige und der zusätzlichen Unterstützung eines Pflegedienstes Anspruch
auf eine sogenannte Kombinationsleistung.
Diese setzt sich aus dem Pflegegeld und den
Pflegesachleistungen zusammen. Die Antragstellung erfolgt
bei der Pflegekasse. Die Höhe der Leistung, die dem Pflegebedürftigen
zusteht, orientiert sich dabei am jeweiligen Pflegegrad.
Die Kombinationsleistung ist besonders interessant, wenn Angehörige
einen Teil der Pflege übernehmen und gleichzeitig professionelle
Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigt wird.
Antrag auf die Kombinationsleistung
Der Antrag muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden,
um einen Anspruch auf die Kombinationsleistung zu erhalten.
Dafür werden die Felder „Geldleistung“ und
„Sachleistung“ angekreuzt. Das Pflegegeld wird für
die private Pflegeperson bzw. die Pflege durch Angehörige eingesetzt,
während die Pflegesachleistung durch den ambulanten Pflegedienst
erbracht wird.
Bei einer Bewilligung ist die Leistung grundsätzlich ab dem Datum
der Antragstellung gültig.
Höhe des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistung
Wie hoch das Pflegegeld und die Pflegesachleistung ausfallen, hängt
vom jeweiligen Pflegegrad ab. Die folgenden Beträge geben einen
Überblick über die monatlich möglichen Leistungen:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder
Pflegesachleistungen. Die Kombinationsleistung kommt daher
grundsätzlich ab Pflegegrad 2 zum Einsatz.
Berechnung der Kombinationsleistung
Die Berechnung der Kombinationsleistung erfolgt unter Berücksichtigung
der tatsächlich erbrachten Leistungen des Pflegedienstes.
Wird die zur Verfügung stehende Pflegesachleistung nicht vollständig
in Anspruch genommen, kann zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld
beansprucht werden.
Dabei wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gemindert, in dem die
Pflegesachleistung bereits in Anspruch genommen wurde.
So können Pflegebedürftige die Unterstützung durch einen Pflegedienst
individuell mit der Pflege durch Angehörige kombinieren.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Aufteilung der Pflege.
Angehörige können weiterhin einen wichtigen Teil der Versorgung übernehmen,
während ein ambulanter Pflegedienst gezielt dort unterstützt, wo
professionelle Hilfe benötigt wird.
Dadurch lässt sich die Versorgung an die persönliche Situation des
pflegebedürftigen Menschen und seiner Angehörigen anpassen.
Gerade wenn die Pflege im Alltag zunehmend anspruchsvoller wird, kann
die Kombination aus Pflege durch Angehörige und professioneller
Unterstützung eine wertvolle Entlastung darstellen.
Die Vorteile der Kombinationsleistung
Pflege durch Angehörige
Angehörige können weiterhin aktiv in die Pflege eingebunden bleiben
und die Versorgung vertraut und persönlich mitgestalten.
Professionelle Unterstützung
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Leistungen, bei denen
fachliche Unterstützung benötigt wird, und entlastet dadurch
Pflegebedürftige und Angehörige.
Pflege zu Hause
Die individuelle Kombination verschiedener Pflegeleistungen kann
dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange
in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
Flexibilität für die individuelle Pflegesituation
Nicht jede Pflegesituation ist gleich. Während manche Angehörige einen
großen Teil der täglichen Versorgung übernehmen können, benötigen sie
an anderen Stellen gezielte professionelle Unterstützung.
Die Kombinationsleistung bietet die Möglichkeit, beide Formen der Pflege
miteinander zu verbinden und dadurch die Versorgung individuell zu gestalten.
So können Angehörige entlastet und gleichzeitig die notwendige
professionelle Pflege sichergestellt werden.
Wie lange ist man an die Entscheidung gebunden?
In der Regel ist man bei einer Entscheidung für eine Kombinationsleistung
zunächst 6 Monate gebunden.
Verändert sich die Pflegesituation oder tritt beispielsweise eine Erkrankung
der Pflegeperson ein, besteht jedoch die Möglichkeit, die Versorgung
anzupassen.
Die individuelle Situation sollte deshalb regelmäßig betrachtet werden,
damit die Pflegeleistungen weiterhin zum tatsächlichen Unterstützungsbedarf
passen.
Fazit
Die Kombinationsleistung verbindet das Pflegegeld mit den
Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Sie ermöglicht
es Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Unterstützung durch Angehörige
mit professioneller Pflege zu kombinieren.
Wie hoch das anteilige Pflegegeld ausfällt, hängt davon ab, in welchem
Umfang die Pflegesachleistung genutzt wird. Dadurch entsteht eine
flexible Lösung, die an die jeweilige Pflegesituation angepasst werden kann.
So bleibt die Pflege zu Hause individuell und gut planbar.
Fragen zur Kombinationsleistung?
Sie sind sich unsicher, wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen
kombiniert werden können oder möchten wissen, welche Unterstützung
durch einen ambulanten Pflegedienst für Sie infrage kommt?
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