Entlastungsleistung
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Zeit für sich. Unterstützung für den Alltag. Sicherheit für Angehörige.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen täglich vor vielen Herausforderungen – körperlich wie emotional. Mit den Entlastungsleistungen unterstützt Sie die Pflegeversicherung mit einer monatlichen Pauschale von 131 €, um genau dort Hilfe zu bekommen, wo sie gebraucht wird: im Alltag.
Entlastungsleistung
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Wichtig zu wissen:
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (insgesamt 1.572 € pro Jahr).
- Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
- Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem anerkannten Anbieter erbracht wird.
- Eine Kombination mit anderen Leistungen (wie Pflegesachleistung oder Verhinderungspflege) ist möglich.
Wer hat Anspruch?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 – unabhängig vom Alter oder Wohnort – haben Anspruch auf diese zusätzliche Leistung. Sie kann flexibel genutzt und mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden.

Unsere Pflege – Ihr Feedback
Echte Erfahrungen, die zeigen, wie wichtig Menschlichkeit und Vertrauen in der Pflege sind. Lesen Sie, wie wir mit Herz und Kompetenz den Alltag unserer Patient:innen erleichtern.
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