Pflegeberatung nach SGB XI
Individuell. Verständlich. Verlässlich.
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und erhalten dafür Pflegegeld? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen.
Schöner Leben bietet Ihnen diese Pflegeberatung kompetent, persönlich und zuverlässig – direkt bei Ihnen zu Hause, in unseren Räumlichkeiten oder per Videokonferenz.
Wer braucht eine Pflegeberatung?
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (also nicht durch einen Pflegedienst gepflegt werden), in folgenden Intervallen ein Beratungsgespräch durchführen lassen:
- Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal pro Vierteljahr
Pflegeberatung nach SGB XI
Individuell. Verständlich. Verlässlich.

Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, wird aber dringend empfohlen.
Wird die Beratung nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Warum Schöner Leben?
Weil Sie mehr verdienen als ein Pflichtgespräch.
Wir nehmen uns Zeit, hören zu und geben Ihnen praktische und menschliche Unterstützung, mit dem Ziel, den Pflegealltag zu erleichtern – ganz ohne Fachchinesisch.
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig.

Unsere Pflege – Ihr Feedback
Echte Erfahrungen, die zeigen, wie wichtig Menschlichkeit und Vertrauen in der Pflege sind. Lesen Sie, wie wir mit Herz und Kompetenz den Alltag unserer Patient:innen erleichtern.
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