Entlastungsleistung
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien stehen jeden Tag vor vielfältigen Herausforderungen – körperlich, organisatorisch und auch emotional. Genau hier setzt die Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI an: Mit einer monatlichen Pauschale von 131 € unterstützt die Pflegeversicherung gezielt dort, wo Hilfe gebraucht wird – im Alltag.
Wer hat Anspruch?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 – unabhängig von Alter, Wohnort oder der Art der Einschränkung – haben Anspruch auf diese zusätzliche Leistung. Die Entlastungsleistung kann flexibel eingesetzt und auch mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden.
Wie kann die Entlastungsleistung genutzt werden?
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkäufe, Wäsche)
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
- Hilfe bei der Organisation des Alltags
- Entlastung für Angehörige durch zusätzliche Betreuungsangebote
So profitieren sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch ihre Angehörigen: mehr Lebensqualität, weniger Belastung und die Sicherheit, im Alltag nicht allein zu sein.
Unser Ziel bei Schöner Leben ist es, mit den Entlastungsleistungen genau dort Unterstützung zu geben, wo sie am meisten gebraucht wird – individuell, zuverlässig und menschlich.
Entlastungsleistung
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Wichtig zu wissen:
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (insgesamt 1.572 € pro Jahr).
- Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
- Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem anerkannten Anbieter erbracht wird.
- Eine Kombination mit anderen Leistungen (wie Pflegesachleistung oder Verhinderungspflege) ist möglich.
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