Entlastungsleistungen
Wir lieben, was wir tun… Bei uns sind Sie Richtig!
Zu den Leistungen zählen Beschäftigung oder Beaufsichtigung
Die Entlastungsleistung richtet sich an ALLE Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1). Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht und können auf die Folgemonate bis ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.