Pflegeberatung nach SGB XI
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und erhalten dafür Pflegegeld? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig.
Schöner Leben bietet Ihnen diese Pflegeberatung kompetent, persönlich und zuverlässig – direkt bei Ihnen zu Hause, in unseren Räumlichkeiten oder per Videokonferenz.
Wer braucht eine Pflegeberatung?
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (also nicht durch einen Pflegedienst gepflegt werden), in folgenden Intervallen ein Beratungsgespräch durchführen lassen:
- Pflegegrad 1: Die Beratung ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen.
- Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal pro Vierteljahr
Wird die Beratung nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Pflegeberatung nach SGB XI
Warum Schöner Leben?
- Kompetente Beratung durch erfahrene Fachkräfte sind speziell geschult und kennen alle gesetzlichen Vorgaben.
- Hilfe bei Anträgen und Formularen – wir unterstützen bei der Antragstellung, Verlängerung und Kommunikation mit der Pflegekasse.
- Regelmäßige Beratungseinsätze – wir übernehmen die vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI zuverlässig.
- Transparente Informationen zu Leistungen – wir erklären verständlich, welche Leistungen Ihnen wirklich zustehen und wie Sie diese optimal nutzen.
- Vor-Ort oder digital möglich – flexibel, je nach Wunsch und Bedarf.
Unsere Pflege – Ihr Feedback
Echte Erfahrungen, die zeigen, wie wichtig Menschlichkeit und Vertrauen in der Pflege sind. Lesen Sie, wie wir mit Herz und Kompetenz den Alltag unserer Patient:innen erleichtern.
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