Die ambulante Pflegeüberleitung umfasst die Planung und Organisation der systematischen Begleitung Pflegebedürftiger nach einem stationären Krankenhausaufenthalt und gewährleistet die Pflegequalität, wenn es zurück ins häusliche Umfeld geht. Wir sind sowohl für Patienten und ihre Angehörige als auch für das Klinikpersonal (verbindliche) Ansprechpartner und bieten eine umfassende Beratung rund um den Pflegebedarf, den Pflegekosten und deren Übernahme durch Kranken- und Pflegekassen. Eine individuelle Entlassungsplanung ermöglicht einen umfassenden Informationstausch zwischen stationärer und ambulanter Pflege und dient der Entlastung aller Beteiligten.
Nattheim, Neresheim, Nietheim etc.
Ihr ambulanter Pflegedienst in Dischingen
Wir steigern Ihre Lebensfreude und Lebensqualität! Jeder Mensch braucht irgendwann in seinem Leben Hilfe, sei es aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder einer sonstigen Beeinträchtigung. Unser Anspruch ist es, für unsere Patienten die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu bieten – stets individuell und flexibel anpassbar. Gern nehmen wir uns auch Zeit Sie ausführlich zu beraten. Das Versorgungsgebiet unseres Pflegedienstes erstreckt sich über Dischingen, Neresheim, Nattheim, Giengen an der Brenz, Bissingen und Ederheim.
Ihr ambulanter Pflegedienst in Dischingen


Unser Qualitätsversprechen - Professionell, liebevoll und immer auf Augenhöhe
Als ambulanter Pflegedienst sind wir zu Gast in Ihrem Zuhause – und begegnen Ihnen mit Respekt, Einfühlungsvermögen und einem offenen Ohr. Jeder Mensch ist einzigartig – deshalb passen wir unsere Pflegeeinsätze flexibel an Ihre Wünsche und Bedürfnisse an: von einzelnen wöchentlichen Terminen bis hin zur mehrmals täglichen Versorgung.

Grundpflege
Sie möchten auch bei körperlichen Einschränkungen weiterhin in Ihrer gewohnten Umgebung leben?

Behandlungspflege
Sie haben eine Verordnung für häusliche Krankenpflege vom Arzt oder Krankenhaus erhalten?

Hauswirtschaftshilfe
Sie benötigen Unterstützung im Haushalt? Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen helfen Ihnen dabei, sich in den eigenen vier Wänden wohlzufühlen.

Entlastungsleistung
Sie haben einen Pflegegrad und wünschen sich Begleitung, Beaufsichtigung oder einfach mehr Struktur und Zuwendung im Alltag?

Pflegeberatung nach SGB XI
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und erhalten Pflegegeld? Dann sind regelmäßige Beratungsgespräche vorgeschrieben.

Verhinderungspflege
Sie pflegen einen lieben Menschen und brauchen eine Auszeit? Wir springen ein – verlässlich und liebevoll.
In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Pflege – einfach, verständlich, persönlich.
Ihre Ansprechpartner in Dischingen
Lernen Sie die Menschen kennen, die hinter unserem Pflegedienst in Dischingen stehen – für alle Fragen rund um Pflege, Betreuung und Organisation.
Pflegedienst Dischingen
Bei Fragen können Sie uns von 08:00 bis 16:00 Uhr (MO-DO)
und 08:00 bis 13:00 (FR) telefonisch kontaktieren.
Wildsteinstraße 1
89561 Dischingen
Fax: 07327/92035-28
IK: 460828102

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jetzt berechnenUnsere Pflege – Ihr Feedback
Echte Erfahrungen, die zeigen, wie wichtig Menschlichkeit und Vertrauen in der Pflege sind. Lesen Sie, wie wir mit Herz und Kompetenz den Alltag unserer Patient:innen erleichtern.
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Mehr InformationenAmbulante Pflege verständlich erklärt
Weil gute Pflege mit guter Aufklärung beginnt.
Was macht eigentlich ein Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und den Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Unsere Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen wichtige Aufgaben wie die Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Verabreichen und Überwachen von Medikamenten sowie weitere pflegerische Tätigkeiten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, um den Alltag zu erleichtern.
Damit Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen können, muss ein Pflegegrad (1 bis 5) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) festgestellt sein oder eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege vorliegen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegedienst und einem Betreuungsdienst?
Der Pflegedienst konzentriert sich auf medizinische und pflegerische Aufgaben, die von examiniertem Pflegepersonal ausgeführt werden. Dazu gehören die Körperpflege, medizinische Behandlungspflege und die Unterstützung bei alltäglichen Grundbedürfnissen.
Ein Betreuungsdienst hingegen bietet vor allem soziale Betreuung und Hilfe im Alltag an, wie zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen, Gesellschaft leisten, Gedächtnistraining oder Unterstützung bei der Freizeitgestaltung. Diese Leistungen erfordern keine medizinische Qualifikation und können oft von Betreuungskräften oder Alltagsbegleitern übernommen werden.
Kurz gesagt:
- Pflegedienst = medizinische und pflegerische Versorgung
- Betreuungsdienst = soziale Unterstützung und Alltagsbegleitung
Beide Leistungen ergänzen sich und können je nach Bedarf miteinander kombiniert werden.
Welche Leistungen erbringt ein Pflegedienst genau?
Ein zugelassener Pflegedienst darf alle Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) und der Grundpflege (SGB XI) erbringen.
Zu den einzelnen Leistungen der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
Alle Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege richten sich nach dem fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und werden ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.
– Messung von Blutdruck
– Messung von Blutzucker
– Inhalation
– Wundversorgung
– Wundmanagement
– Injektionen z.B. Verabreichen von Insulin
– Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten
– Verbandswechsel
– An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
– Medizinische Einreibungen
Zu den Leistungen der Grundpflege gehören zum Beispiel:
Alle Leistungen im Rahmen der Grundpflege richten sich nach dem elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und werden über die Pflegekasse beantragt und auch abgerechnet.
– Körperpflege (wasche, baden, duschen)
– Haarpflege
– Zahnpflege
– Mundpflege
– Nagelpflege
– Darm- und Blasenentleerung
– Ernährung
– mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
– Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung
– Mobilität
– Aufstehen und Zubettgehen
– Umlagern
– An- und Auskleiden
Wie werden die Leistungen des Pflegedienstes abgerechnet?
Bei Patienten mit einem Pflegegrad, die die Leistungen der Grundpflege (SGB XI) in Anspruch nehmen kann über die Pflegekassen abgerechnet werden. Bei Patienten ohne Pflegegrad erfolgt die Abrechnung mit dem Pflegedienst für Grundpflegeleistungen über Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (SGB V) werden vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Auch hier besteht die Möglichkeit Leistungen der Behandlungspflege privat mit dem Pflegedienst abzurechnen.
Was versteht man unter Pflegesachleistungen?
Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld und vertrauter Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegesachleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege, also die Grundpflege (Waschen etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung, bei einer Pflegekasse beantragen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt und wie beantragt man einen Pflegegrad?
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD), bei privat versicherten Patienten ist das der CareProof.
Die Antragstellung für die Einstufung oder die Höherstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei der Pflegekasse. Dies kann schriftlich ausgeführt werden und ohne besondere Formulare. Danach führt der Medizinische Dienst (MD) eine Überprüfung durch, ob eine Ein- oder Höherstufung angemessen ist. Es findet ein Besuch bei Ihnen zu Hause statt. Anhand einer Begutachtung der Alltagssituation des Patienten wird letztendlich eine Entscheidung getroffen.
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