Nattheim, Neresheim, Nietheim etc.

Ihr ambulanter Pflegedienst in Dischingen

Wir steigern Ihre Lebensfreude und Lebensqualität! Jeder Mensch braucht irgendwann in seinem Leben Hilfe, sei es aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder einer sonstigen Beeinträchtigung. Unser Anspruch ist es, für unsere Patienten die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu bieten – stets individuell und flexibel anpassbar. Gern nehmen wir uns auch Zeit Sie ausführlich zu beraten. Das Versorgungsgebiet unseres Pflegedienstes erstreckt sich über Dischingen, Neresheim, Nattheim, Giengen an der Brenz, Bissingen und Ederheim.

Ihr ambulanter Pflegedienst in Dischingen

Preview
Fallback

In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Pflege – einfach, verständlich, persönlich.

1

Ihre Kontaktaufnahme – der erste Schritt zu guter Pflege

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind für Sie da und melden uns zeitnah zurück – persönlich, herzlich und zuverlässig.

2

Unverbindliches Erstgespräch – wir hören zu

In einem ersten Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen besprechen wir Ihre individuelle Situation, Wünsche und den Unterstützungsbedarf – kostenlos und unverbindlich.

3

Kostenvoranschlag & Pflegevertrag – transparent & fair

Auf Basis des Gesprächs erstellen wir einen detaillierten, verständlichen Kostenvoranschlag. Gemeinsam besprechen wir alles in Ruhe – erst wenn Sie überzeugt sind, schließen wir den Pflegevertrag.

4

Start der Pflege – pünktlich, professionell, persönlich

Nach Vertragsabschluss beginnt unsere Pflege – auf Wunsch kurzfristig. Unser Team sorgt dafür, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und alle Leistungen reibungslos starten.

5

Kontinuierliche Kommunikation – weil Vertrauen wächst

Regelmäßiger Austausch ist uns wichtig: Wir bleiben in engem Kontakt mit Ihnen und Ihren Angehörigen, passen Leistungen bei Bedarf an und haben stets ein offenes Ohr.

Ihre Ansprechpartner in Dischingen

Lernen Sie die Menschen kennen, die hinter unserem Pflegedienst in Dischingen stehen – für alle Fragen rund um Pflege, Betreuung und Organisation.

Simone Müller

(PDL Dischingen)

David Kröher

(Inhaber Dischingen)

DISCHINGEN

Dischingen (PLZ 89561) liegt im Landkreis Heidenheim in Baden-Württemberg und ist ein staatlich anerkannter Erholungsort.

  • Ballmertshofen
  • Demmingen
  • Dunstelkingen
  • Eglingen
  • Frickingen
  • Hofen
  • Trugenhofen
  • Iggenhausen
  • Katzenstein
  • Osterhofen
  • Wagenhofen
mehr lesen

NERESHEIM

Neresheim (PLZ 73450) ist eine Stadt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.

  • Dehlingen
  • Dorfmerkingen
  • Dossingen
  • Elchingen
  • Fluertshäuserhof
  • Hohlenstein
  • Kösingen
  • Mörtingen
  • Ohmenheim
  • Schweindorf
  • Stetten
  • Weilermerkingen
mehr lesen

NATTHEIM

Nattheim (PLZ 89564) ist eine Gemeinde im Landkreis Heidenheim.

  • Auernheim
  • Fleinheim
  • Steinweiler
  • Wahlberg
mehr lesen

GROßKUCHEN

Großkuchen (PLZ 89520) ist ein Ortsteil der Gemeinde Nattheim im Landkreis Heidenheim im Baden-Württemberg.

  • Kleinkuchen
  • Nietheim
  • Rotensohl
mehr lesen

OGGENHAUSEN

Oggenhausen (PLZ 89522) ist ein Ortsteil der Gemeinde Nattheim im Landkreis Heidenheim in Baden-Württemberg.

mehr lesen

GIENGEN AN DER BRENZ

Giengen an der Brenz (PLZ 89537) liegt im Osten Baden-Württembergs an der Grenze zu Bayern.

mehr lesen

BACHHAGEL

Bachhagel (PLZ 89429) ist eine Gemeinde im Landkreis Dillingen an der Donau und liegt in Bayern

mehr lesen

WITTISLINGEN

Wittislingen (PLZ 89426) liegt im schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau.

  • Mödingen
  • Ziertheim
mehr lesen

AMERDINGEN

Amerdingen (PLZ 86735) ist eine Gemeinde im Landkreis Donau-Ries.

mehr lesen

BISSINGEN

BISSINGEN (PLZ  86657ist ein Markt im Landkreis Dillingen an der Donau.

mehr lesen

EDERHEIM

Ederheim (PLZ  86739ist eine Gemeinde im Landkreis Donau-Ries.

mehr lesen

Pflegedienst Dischingen

Bei Fragen können Sie uns von 08:00 bis 16:00 Uhr (MO-DO)
und 08:00 bis 13:00 (FR) telefonisch kontaktieren.

Wildsteinstraße 1
89561 Dischingen

07327/92035-15 dischingen@sl-pflegedienst.net

Fax: 07327/92035-28

IK: 460828102

Kostenlos und unverbindlich den Pflegegrad berechnen

jetzt berechnen

Unser Rundum‑Service – mehr als Pflege

Wir begleiten Sie kompetent, zuverlässig und persönlich – von der Entlassung aus der Klinik bis zur langfristigen Betreuung in Ihrer Häuslichkeit. Dabei steht Ihre Lebensqualität im Mittelpunkt.

Klinik-/Krankenhausüberleitung

Die ambulante Pflegeüberleitung umfasst die Planung und Organisation der systematischen Begleitung Pflegebedürftiger nach einem stationären Krankenhausaufenthalt und gewährleistet die Pflegequalität, wenn es zurück ins häusliche Umfeld geht. Wir sind sowohl für Patienten und ihre Angehörige als auch für das Klinikpersonal (verbindliche) Ansprechpartner und bieten eine umfassende Beratung rund um den Pflegebedarf, den Pflegekosten und deren Übernahme durch Kranken- und Pflegekassen. Eine individuelle Entlassungsplanung ermöglicht einen umfassenden Informationstausch zwischen stationärer und ambulanter Pflege und dient der Entlastung aller Beteiligten.

VERORDNUNGEN

Bestellung und Besorgung von ärztlichen Verordnungen für die häusliche Krankenpflege.

REZEPTE UND MEDIKAMENTE

Unser Pflegedienst besorgt die Rezepte bei Ihrem Hausarzt und stellt wöchentlich die Medikamente für Sie.

PFLEGEVISITEN

Durch regelmäßige Pflegevisiten gewährleistet unser Pflegedienst eine umfassende Betreuung auch zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit.

MDK BEGUTACHTUNGEN

Unser Pflegedienst begleitet Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) mit unserem Know-How.

HILFSMITTELANTRAG

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, dann haben Sie Anspruch auf bis zu 40 € an Hilfsmitteln im Monat. Unser Pflegedienst berät Sie und hilft Ihnen bei der Beantragung.

Wohnraumberatung

Bis zu 4.000€ kann für die Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag als Zuschuss für Wohnraumanpassungsmaßnahmen ausgezahlt werden. Unser Pflegedienst berät rund um Themen wie Wohnen, Auswahl und Beschaffung technischer Hilfsmittel, bauliche Anpassungsmaßnahmen und die Vermittlung geeigneter Dienste.

BÜROKRATISCHE ARBEITEN

Unser Pflegedienst übernimmt den Schriftverkehr mit Amt und Kasse und kümmert sich um die Kostendeckung durch Pflegekasse/Krankenkasse oder Sozialhilfeträger.

Unsere Pflege – Ihr Feedback

Echte Erfahrungen, die zeigen, wie wichtig Menschlichkeit und Vertrauen in der Pflege sind. Lesen Sie, wie wir mit Herz und Kompetenz den Alltag unserer Patient:innen erleichtern.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Ambulante Pflege verständlich erklärt

Weil gute Pflege mit guter Aufklärung beginnt.

Was macht eigentlich ein Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und den Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Unsere Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen wichtige Aufgaben wie die Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Verabreichen und Überwachen von Medikamenten sowie weitere pflegerische Tätigkeiten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, um den Alltag zu erleichtern.

Damit Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen können, muss ein Pflegegrad (1 bis 5) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) festgestellt sein oder eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege vorliegen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegedienst und einem Betreuungsdienst?

Der Pflegedienst konzentriert sich auf medizinische und pflegerische Aufgaben, die von examiniertem Pflegepersonal ausgeführt werden. Dazu gehören die Körperpflege, medizinische Behandlungspflege und die Unterstützung bei alltäglichen Grundbedürfnissen.

Ein Betreuungsdienst hingegen bietet vor allem soziale Betreuung und Hilfe im Alltag an, wie zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen, Gesellschaft leisten, Gedächtnistraining oder Unterstützung bei der Freizeitgestaltung. Diese Leistungen erfordern keine medizinische Qualifikation und können oft von Betreuungskräften oder Alltagsbegleitern übernommen werden.

Kurz gesagt:

  • Pflegedienst = medizinische und pflegerische Versorgung
  • Betreuungsdienst = soziale Unterstützung und Alltagsbegleitung

Beide Leistungen ergänzen sich und können je nach Bedarf miteinander kombiniert werden.

Welche Leistungen erbringt ein Pflegedienst genau?

Ein zugelassener Pflegedienst darf alle Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) und der Grundpflege (SGB XI) erbringen.

Zu den einzelnen Leistungen der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
Alle Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege richten sich nach dem fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und werden ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.

– Messung von Blutdruck
– Messung von Blutzucker
– Inhalation
– Wundversorgung
– Wundmanagement
– Injektionen z.B. Verabreichen von Insulin
– Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten
– Verbandswechsel
– An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
– Medizinische Einreibungen

Zu den Leistungen der Grundpflege gehören zum Beispiel:
Alle Leistungen im Rahmen der Grundpflege richten sich nach dem elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und werden über die Pflegekasse beantragt und auch abgerechnet.

– Körperpflege (wasche, baden, duschen)
– Haarpflege
– Zahnpflege
– Mundpflege
– Nagelpflege
– Darm- und Blasenentleerung
– Ernährung
– mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
– Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung
– Mobilität
– Aufstehen und Zubettgehen
– Umlagern
– An- und Auskleiden

Wie werden die Leistungen des Pflegedienstes abgerechnet?

Bei Patienten mit einem Pflegegrad, die die Leistungen der Grundpflege (SGB XI) in Anspruch nehmen kann über die Pflegekassen abgerechnet werden. Bei Patienten ohne Pflegegrad erfolgt die Abrechnung mit dem Pflegedienst für Grundpflegeleistungen über Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (SGB V) werden vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Auch hier besteht die Möglichkeit Leistungen der Behandlungspflege privat mit dem Pflegedienst abzurechnen.

Was versteht man unter Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld und vertrauter Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegesachleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege, also die Grundpflege (Waschen etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung, bei einer Pflegekasse beantragen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt und wie beantragt man einen Pflegegrad?

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD), bei privat versicherten Patienten ist das der CareProof.

Die Antragstellung für die Einstufung oder die Höherstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei der Pflegekasse. Dies kann schriftlich ausgeführt werden und ohne besondere Formulare. Danach führt der Medizinische Dienst (MD) eine Überprüfung durch, ob eine Ein- oder Höherstufung angemessen ist. Es findet ein Besuch bei Ihnen zu Hause statt. Anhand einer Begutachtung der Alltagssituation des Patienten wird letztendlich eine Entscheidung getroffen.

Wir beraten Sie gerne persönlich
& unverbindlich!

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder möchten Sie mehr über unser Unternehmen erfahren? Wir freuen uns auf Ihr Interesse und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute!

    to top