Über uns
Wir lieben, was wir tun… Bei uns sind Sie Richtig!
Professionelle und liebevolle Pflege zu Hause
Die Pflegedienste „Schöner Leben“ stehen für höchste Qualität, Zuverlässigkeit und Flexibilität in der ambulanten Pflege. Für unsere Arbeit ist es uns wichtig, einen vertrauensvollen und persönlichen Kontakt zwischen unseren Patienten, den Angehörigen und unseren Mitarbeitern herzustellen, um so eine individuelle und familiäre Versorgung in der eigenen Umgebung zu ermöglichen.
Die Vermittlung von Geborgenheit und Sicherheit sehen wir als Selbstverständnis an, damit ein selbstbestimmtes und aktives Leben zuhause geführt werden kann. Wir kümmern uns liebevoll und professionell um pflegebedürftige Menschen – von der medizinischen Krankenpflege bis hin zur Unterstützung im Haushalt.
Wir sind für Sie da!
Viele Menschen, die bereits auf Hilfe angewiesen sind, lehnen eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung für sich kategorisch ab und wünschen sich aus tiefem Herzen dort zu bleiben, so sie ihr Leben verbracht haben: Zuhause. Viele Leistungen bieten wir als ambulanter Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit an.
Schöner Leben arbeitet mit dem Ziel pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in allen Lebenssituationen zu unterstützen und ausführlich zu beraten.
Unsere Patienten stehen im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. So richtet sich die Pflege und Betreuung nach den individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten der Patienten. Auch am Ende des Lebens werden Patienten und Angehörige von uns intensiv unterstützt und versorgt, dabei berücksichtigen wir auch religiöse und kulturelle Vorstellungen.
Unsere Pflegeziele erreichen wir nur gemeinsam mit den Mitarbeitern, deshalb wird Teamwork bei Schöner Leben großgeschrieben. Durch einen partizipativ-kooperativen Führungsstil wird die Mitverantwortung gefördert, um die Pflegequalität stetig zu steigern. Unter fachlicher Verantwortung und ausgebildeten Pflegedienstleitungen sowie ausgebildeter Pflegefachkräfte versorgen und betreuen wir pflegebedürftige Menschen in ihrem häuslichen Umfeld.
Weiterbildungen sichern und fördern die berufliche Kompetenz unserer Mitarbeiter, um den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und Anforderungen zu entsprechen.
WAS MACHT EIGENTLICH EIN PFLEGEDIENST?
Alte und pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr oder nur teilweise in der Lage sind, sich selber zu versorgen, können die Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. So kann trotz Pflegebedürftigkeit ein uneingeschränktes und normales Leben im eigenen zu Hause geführt werden. Durch die unterstützende Versorgung eines Pflegedienstes im Alltag kann der Gang in eine stationäre Pflegeeinrichtung verhindert oder zeitlich verzögert werden.
Ambulante Pflegedienste fahren zu den pflegebedürftigen Menschen nach Hause und unterstützen sie zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder beim Verabreichen von verordneten Medikamenten.
Damit pflegebedürftige Menschen ein möglichst uneingeschränktes Leben in ihren eigenen vier Wänden führen können, bietet ein Pflegedienst auch Betreuungsleistungen und Haushaltsführung (z.B. Hauswirtschaft) an.
Der Pflegedienst kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in einen Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft wurde oder durch einen Hausarzt im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eine entsprechende Leistung verordnet bekommen hat.
WELCHE LEISTUNGEN ERBRINGT EIN PFLEGEDIENST GENAU?
Ein zugelassener Pflegedienst darf alle Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) und der Grundpflege (SGB XI) erbringen.
Zu den einzelnen Leistungen der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
Alle Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege richten sich nach dem fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und werden ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.
– Messung von Blutdruck
– Messung von Blutzucker
– Inhalation
– Wundversorgung
– Wundmanagement
– Injektionen z.B. Verabreichen von Insulin
– Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten
– Verbandswechsel
– An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
– Medizinische Einreibungen
Zu den Leistungen der Grundpflege gehören zum Beispiel:
Alle Leistungen im Rahmen der Grundpflege richten sich nach dem elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und werden über die Pflegekasse beantragt und auch abgerechnet.
– Körperpflege (wasche, baden, duschen)
– Haarpflege
– Zahnpflege
– Mundpflege
– Nagelpflege
– Darm- und Blasenentleerung
– Ernährung
– mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
– Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung
– Mobilität
– Aufstehen und Zubettgehen
– Umlagern
– An- und Auskleiden
WIE WERDEN DIE LEISTUNGEN DES PFLEGEDIENSTES ABGERECHNET?
Bei Patienten mit einem Pflegegrad, die die Leistungen der Grundpflege (SGB XI) in Anspruch nehmen kann über die Pflegekassen abgerechnet werden. Bei Patienten ohne Pflegegrad erfolgt die Abrechnung mit dem Pflegedienst für Grundpflegeleistungen über Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (SGB V) werden vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Auch hier besteht die Möglichkeit Leistungen der Behandlungspflege privat mit dem Pflegedienst abzurechnen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung zahlt monatlich 40 Euro für verbräuchliche Pflegehilfsmittel. Dazu gehören: Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen-Einmalgebrauch, Fingerlinge.
Weitere Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Rollator, ein Hausnotruf oder Lift für pflegebedürftige Menschen, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können vom behandelnden Arzt verschrieben und die Kosten über die Krankenkasse abgerechnet werden.
WAS VERSTEHT MAN UNTER PFLEGESACHLEISTUNGEN?
Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld und vertrauter Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Pflegesachleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege, also die Grundpflege (Waschen etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung, bei einer Pflegekasse beantragen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse ist abhängig vom vorhandenen Pflegegrad.
Dafür werden von den unterschiedlichen Pflegekassen folgende Höchstbeträge zur Verfügung gestellt:
Pflegegrad I: 0 Euro pro Monat
Pflegegrad II: 724 Euro pro Monat
Pflegegrad III: 1.363 Euro pro Monat
Pflegegrad IV: 1.693 Euro pro Monat
Pflegegrad V: 2.095 Euro pro Monat
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten von der zuständigen Pflegekasse aber 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
WIE WIRD DER PFLEGEGRAD FESTGESTELLT UND WIE BEANTRAGT MAN EINEN PFLEGEGRAD?
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei privat versicherten Patienten ist das der medic proof.
Die Antragstellung für die Einstufung oder die Höherstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei der Pflegekasse. Dies kann schriftlich ausgeführt werden und ohne besondere Formulare. Danach führt der Medizinische Dienst (MDK) eine Überprüfung durch, ob eine Ein- oder Höherstufung angemessen ist. Es findet ein Besuch bei Ihnen zu Hause statt. Anhand einer Begutachtung der Alltagssituation des Patienten wird letztendlich eine Entscheidung getroffen.