Verhinderungspflege ab Juli 2025 – Das ändert sich
Juli 23, 2025

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Großartiges. Doch auch sie brauchen hin und wieder eine Pause – sei es wegen Krankheit, eines Arzttermins oder einfach, um neue Kraft zu schöpfen. In diesen Fällen springt die sogenannte Verhinderungspflege ein: Sie sichert die Versorgung der pflegebedürftigen Person, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

Zum 1. Juli 2025 gibt es wichtige gesetzliche Änderungen, die die Nutzung der Verhinderungspflege deutlich erleichtern und verbessern. Hier erfahren Sie, was sich ändert – und worauf Sie achten sollten.

Was ist Verhinderungspflege überhaupt?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die einspringt, wenn die private Pflegeperson – zum Beispiel ein Familienmitglied – vorübergehend verhindert ist. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen.

Bislang war der Zugang zur Verhinderungspflege mit einigen Hürden verbunden. Das hat sich nun geändert.

Die fünf wichtigsten Neuerungen ab Juli 2025

1. Keine Wartezeit mehr

Früher war eine sogenannte „Vorpflegezeit“ vorgeschrieben: Die Pflegeperson musste den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate lang betreut haben, bevor ein Anspruch auf Verhinderungspflege bestand.

Ab dem 1. Juli 2025 entfällt diese Voraussetzung.
Das bedeutet: Die Verhinderungspflege kann direkt nach Anerkennung des Pflegegrades genutzt werden.

2. Höheres Budget – mehr Flexibilität

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hatten bisher getrennte Budgets. Nun werden sie zusammengeführt.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben ab Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro, das frei auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verteilt werden kann – je nach Bedarf.

3. Mehr Zeit für Erholung

Bisher war die Verhinderungspflege auf 6 Wochen (42 Tage) im Jahr begrenzt.
Jetzt wird die mögliche Dauer auf 8 Wochen (56 Kalendertage) erhöht.

Gerade für Angehörige, die längere Urlaubs- oder Erholungszeiten brauchen, ist das ein spürbarer Gewinn.

4. Pflegegeld bleibt anteilig erhalten

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weiterhin gezahlt – ganz oder zur Hälfte, je nach Umfang der Ersatzpflege:

  • Wird die Ersatzpflege mehr als 8 Stunden täglich geleistet, wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

  • Erfolgt die Ersatzpflege unter 8 Stunden täglich, wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.

So bleibt auch während der Auszeit eine finanzielle Unterstützung bestehen.

5. Nahe Angehörige dürfen weiter bezahlt werden

Viele Familien organisieren die Ersatzpflege im privaten Umfeld. Auch künftig können nahe Angehörige oder Freunde für ihre Unterstützung eine Aufwandsentschädigung erhalten – bis zum zweifachen Pflegegeld pro Monat.

Auch Fahrtkosten und Verdienstausfall können zusätzlich innerhalb des Budgets erstattet werden – sofern sie belegt werden.

Antrag nicht vergessen

Wichtig: Die Verhinderungspflege muss vor Beginn bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden. Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel nicht möglich. Auch die entstandenen Kosten müssen durch Belege (z. B. Quittungen oder Fahrtkostenabrechnungen) nachgewiesen werden.

Fazit

Die Reform der Verhinderungspflege bringt mehr Flexibilität, Entlastung und Planbarkeit für pflegende Angehörige. Wer Pflege mit viel Herz übernimmt, soll künftig einfacher Pause machen können – ohne finanzielle Nachteile oder komplizierte Anträge.

Wenn Sie Fragen zur Antragstellung, Organisation oder Abrechnung haben, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Weitere Informationen zu unserer Leistung „Verhinderungspflege“

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