Pflegegrad 1 (2026): Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Juni 11, 2026
Pflegeleistungen verständlich erklärt

Pflegegrad 1: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Auch bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen verschiedene Unterstützungsleistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Besonders Entlastung, Hilfsmittel und Maßnahmen zur Erhaltung der Selbstständigkeit spielen dabei eine wichtige Rolle.

Anders als bei höheren Pflegegraden gibt es bei Pflegegrad 1 in der Regel kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Dennoch können Betroffene verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsangebote nutzen, um ihren Alltag sicherer und selbstständiger zu gestalten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Diese Leistungen können Sie bei Pflegegrad 1 nutzen

131 €


Entlastungsbetrag monatlich

42 €


Pflegehilfsmittel monatlich

4.180 €


Zuschuss zur Wohnraumanpassung

53 €


Digitale Pflegeanwendungen monatlich

Monatliche Unterstützung

131 € Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden. Er wird nicht direkt ausgezahlt, sondern über Rechnungen oder eine Direktabrechnung mit anerkannten Anbietern eingesetzt.

✓ Haushaltshilfe
✓ Alltagsbegleitung
✓ Betreuungsangebote
✓ Unterstützung im Alltag


Wichtig:

Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen weiter genutzt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung über die aktuell geltenden Regelungen.

PFLEGEHILFSMITTEL

Unterstützung im Pflegealltag

Für bestimmte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können monatliche Zuschüsse zur Verfügung stehen.

  • Handschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen

Zusätzlich können technische Pflegehilfsmittel wie beispielsweise ein Hausnotrufsystem beantragt werden.

WOHNRAUMANPASSUNG

Sicher zuhause leben

Wenn die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden muss, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für geeignete Maßnahmen gewähren.

  • Bodengleiche Dusche
  • Haltegriffe
  • Rampen
  • Türverbreiterungen

Wichtig vor einer Wohnraumanpassung

Klären Sie eine mögliche Kostenübernahme möglichst vor Beginn der Maßnahme mit Ihrer Pflegekasse. So können Sie sicherstellen, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss berücksichtigt werden.

Beratung & digitale Unterstützung

Unterstützung muss nicht kompliziert sein

Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf eine Pflegeberatung. Diese kann helfen, die individuelle Situation besser einzuschätzen und passende Unterstützungsangebote zu finden.

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannte digitale Pflegeanwendungen gefördert werden.

Ab Pflegegrad 2

Diese Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 nicht regulär zur Verfügung

Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Verhinderungspflege
Tages- und Nachtpflege

Schöner Leben Tipp

Nutzen Sie Ihre Ansprüche bei Pflegegrad 1

Viele Betroffene nutzen ihre vorhandenen Leistungen nicht vollständig. Besonders der Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen können den Alltag spürbar erleichtern.

Ihre Pflegegrad-1-Checkliste

Laden Sie unsere kostenlose Checkliste herunter und erhalten Sie einen kompakten Überblick über wichtige Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegegrad 1.


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Sie haben Fragen zu Pflegegrad 1 oder benötigen Unterstützung bei der Orientierung? Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, die passenden Möglichkeiten für Ihre individuelle Situation zu finden.

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