Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Um für die bestmögliche Pflege im eigenen zu Hause zu garantieren, kann es durchaus sein, dass die Wohnung dementsprechend umgebaut werden muss, beispielsweise in Form von dem Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreien Treppen. Pflegebedürftiger ab einem anerkannten Pflegegrad 1 können daher einen zunächst einmaligen Zuschuss von 4000€ in Anspruch nehmen.

Beantragen von Zuschüssen

Bevor Sie mit dem Umbau beginnen, sollten Sie zunächst einen Antrag auf die Zuschüsse stellen. Dies geschieht in schriftlicher Form bei Ihrer Pflegekasse. Es genügt ein formloses Schreiben, indem Sie erläutern welche Maßnahmen getroffen werden müssen und im besten Fall die Gründe der Maßnahmen.

Sie können den Antrag selbstverständlich auch im Nachhinein einreichen, fraglich ist hierbei jedoch ob und welche Maßnahmen sie erstattet bekommen.

Voraussetzungen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfordern die Erfüllung folgender Kriterien:

1. Ermöglichung von häuslicher Pflege

2. Erleichterung der häuslichen Pflege und Verringerung der Belastung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

3. Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung

Um welche Maßnahmen handelt es sich beim Zuschuss?

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen 3 Maßnahmen:

– Maßnahmen, die die Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen (z.B. Aufzüge, Treppenlifte)

– Maßnahmen, die einen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz erfordern (z.B. Austausch der Badewanne durch bodenhohe Dusche)

– Maßnahmen, die technische Hilfestellung leisten.

Sollten im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen durch Veränderungen der Pflegebedürftigkeit nötig werden, kann ein weiterer Antrag für einen Zuschuss von bis zu 4000€ beantragt werden. Ein erneuter Zuschuss ist jedoch immer vom Einzelfall und der individuellen Situation abhängig.

Beispiele für Umbaumaßnahmen

· Ausbau der Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche

· Anpassung der Toilette (Höhe)

· Badewanneneinstiegsmöglichkeiten

· Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens

· Höhenanpassung der Küchengeräte wie z.B. Herd, Spüle, Kühlschrank

· Verbreiterung von Türen

· Einbau von Treppenliften

· Installation von Lichtschaltern und Steckdosen auf Greifhöhe

· Absenkung des Türspions

· Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Menschen

· Abbau von Türschwellen

· Einbau von Rampen

· Einbau von Personenaufzügen

· Einbau von Gegensprechanlagen

Maßnahmen stehen für alle zum gleichen Zeitpunkt beantragten Maßnahmen. Daher kann es notwendig sein, ggf. verschiedene Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu beantragen um eine erneute Förderung zu erhalten.