Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 

Selbstständigkeit erhalten

Mit dem Alter und zunehmender körperlicher Beeinträchtigungen, sollte der Wohnraum von Pflegebedürftigen weitgehend angepasst werden – beispielsweise durch Barrierefreiheit. Um alte, kranke oder behinderte Menschen möglichst lange im gewohnten Umfeld zu versorgen, können einige Maßnahmen Abhilfe schaffen.

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Nach Absprache der Pflegebedürftigkeit wird gemeinsam ermittelt, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Pflege der betroffenen Person zu erleichtern. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf möglichen Gefahren im Alltag, die durch die Wohnsituation einhergehen können und welche Veränderungsmöglichkeiten es gibt, um diese zu beseitigen. Unter Berücksichtigung des individuellen Wohnraums erarbeiten wir gemeinsam ein Konzept, welches darauf abzielt, die Notwendigkeit und Wünsche der Betroffenen bestmöglich in die Umsetzung der Maßnahmen zu integrieren. Diese Maßnahmen können sich von einfachen Hilfsmitteln bis hin zu Modernisierungsmaßnahmen erstrecken.

Antrag auf Zuschüsse

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen, sollten Sie zunächst einen Antrag für Verbesserungen des Wohnumfeldes bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Der Antrag auf Zuschüsse erfolgt in schriftlicher Form. Die Anträge erhalten Sie im Regelfall direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Voraussetzungen

Um einen Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten, wird ein anerkannter Pflegegrad des Pflegebedürftigen vorausgesetzt. Zudem ist der Zuschuss auf die tatsächlichen Kosten der Umbaumaßnahmen begrenzt. Diese Maßnahmen sollen einer Ermöglichung bzw. einer Erleichterung der heimischen Pflege dienen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jede*r einen Antrag stellen. Eine Wohngruppe kann insgesamt einen Zuschuss von bis zu 16.000€ erhalten, welcher gleichmäßig auf die Pflegebedürftigen aufgeteilt wird.

Um welche Maßnahmen handelt es sich?

Es gibt drei Maßnahmen, zwischen denen eine Pflegekasse unterscheidet:

  • Maßnahmen, die die Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen (z.B. Aufzüge, Treppenlifte)
  • Maßnahmen, die einen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz erfordern (z.B. Austausch der Badewanne durch bodenhohe Dusche)
  • Maßnahmen, die technische Hilfestellung leisten.

Sollten im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen durch Veränderungen der Pflegebedürftigkeit erforderlich werden, kann erneut ein Antrag für einen Zuschuss von bis zu 4.000€ beantragt werden. Ein weiterer Zuschuss ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.

Beispiele für Umbaumaßnahmen
  • Ausbau der Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Anpassung der Toilette (Höhe)
  • Badewanneneinstiegsmöglichkeiten
  • Einbau eines höhenverstellbaren Waschbeckens
  • Höhenanpassung der Küchengeräte wie z.B. Herd, Spüle, Kühlschrank
  • Verbreiterung von Türen
  • Einbau von Treppenliften
  • Installation von Lichtschaltern und Steckdosen auf Greifhöhe
  • Absenkung des Türspions
  • Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Menschen
  • Abbau von Türschwellen
  • Einbau von Rampen
  • Einbau von Personenaufzügen
  • Einbau von Gegensprechanlagen