Was ist ein Pflegevertrag?
Der Pflegevertrag bildet die vertragliche Grundlage zwischen dem pflegebedürftigen Menschen und dem ambulanten Pflegedienst Schöner Leben. In diesem Vertrag werden die individuell vereinbarten Pflegeleistungen, die Kostenübernahme, die Kündigungsbedingungen sowie weitere wichtige Regelungen schriftlich festgehalten.
Zusammen mit dem Pflegevertrag erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, in dem alle Leistungen transparent aufgeführt sind – einschließlich der voraussichtlichen Kostenübernahme durch die Pflegekasse und möglicher Eigenanteile. So behalten Sie von Anfang an den finanziellen Überblick.
Wer schließt den Pflegevertrag ab?
Grundsätzlich wird der Pflegevertrag von der pflegebedürftigen Person selbst unterzeichnet. Sollte dies aufgrund einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung nicht möglich sein, kann auch eine bevollmächtigte Person – zum Beispiel ein gesetzlicher Betreuer oder ein Angehöriger – den Vertrag „in Vertretung“ unterschreiben. Wichtig: In diesem Fall kann die bevollmächtigte Person unter Umständen auch finanziell in Anspruch genommen werden.
Was regelt der Pflegevertrag?
Der Vertrag muss bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Inhalte enthalten. Bei Schöner Leben achten wir darauf, dass alle relevanten Punkte transparent und verständlich formuliert sind:
- Pflegedokumentation: Unsere Pflegefachkräfte dokumentieren täglich alle erbrachten Leistungen – sowohl in der Grundpflege als auch in der Behandlungspflege. Die Pflegedokumentation verbleibt stets im Haushalt der pflegebedürftigen Person und kann jederzeit eingesehen werden. So behalten Sie oder Ihre Angehörigen den Überblick über die Pflegeentwicklung.
- Leistungsnachweise: Zum Monatsende werden alle durchgeführten Leistungen in einem Leistungsnachweis zusammengefasst. Dieser muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrer Vertretung digital unterschrieben werden, bevor er zur Abrechnung an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Wir empfehlen, den Nachweis vor der Unterschrift sorgfältig mit der Pflegedokumentation abzugleichen.
- Rechnungsstellung: Leistungen, die nicht über die Pflegekasse oder Krankenversicherung abgerechnet werden können (z. B. privat beauftragte Zusatzleistungen), werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfristen und -modalitäten sind im Vertrag klar geregelt. Grundlage der Abrechnung ist der mit dem Vertrag übergebene Kostenvoranschlag.
- Vertragskündigung: Der Pflegevertrag kann jederzeit von der pflegebedürftigen Person ohne Angabe von Gründen beendet werden – formlos oder schriftlich. Bei einem dauerhaften Heimaufenthalt oder im Todesfall endet der Vertrag automatisch. Auch Schöner Leben behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund – etwa bei wiederholtem Zahlungsverzug – zu kündigen. Unser Ziel ist es jedoch stets, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.
- Haftung für Schäden: Schöner Leben haftet für Schäden, die durch unsere Mitarbeitenden verursacht wurden – etwa bei Verlust eines Schlüssels oder der Beschädigung von Eigentum. Unsere Haftung geht – sofern vertraglich geregelt – über Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hinaus.
- Abwesenheit der pflegebedürftigen Person: Zeiträume, in denen keine Pflege notwendig ist – etwa durch Krankenhausaufenthalte, Urlaub oder Kurzzeitpflege – sollten im Vertrag geregelt sein. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir die Pflegeplanung flexibel anpassen können.
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