Pflegegrad 1 (2026): Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Juni 11, 2026

Wer Pflegegrad 1 erhält, hat Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen der Pflegekasse. Anders als bei höheren Pflegegraden gibt es jedoch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Stattdessen stehen Entlastung, Hilfsmittel und präventive Maßnahmen im Mittelpunkt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
  • 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Bis zu 4.180 € Zuschuss für Wohnraumanpassungen
  • Hausnotruf kann bezuschusst werden
  • Kostenlose Pflegeberatung
  • Bis zu 53 € monatlich für digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, beispielsweise:

  • Haushaltshilfe
  • Alltagsbegleitung
  • Betreuungsangebote
  • Unterstützung bei Einkäufen oder Terminen

Wichtig: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern über Rechnungen oder eine Direktabrechnung mit anerkannten Anbietern genutzt. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.

Pflegehilfsmittel

Für Verbrauchsartikel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen stehen bis zu 42 € monatlich zur Verfügung.

Zusätzlich können technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotrufsystem oder ein Pflegebett beantragt werden.

Wohnraumanpassung

Muss die Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bodengleiche Duschen
  • Haltegriffe
  • Rampen
  • Türverbreiterungen

Wichtig: Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Pflegeberatung und digitale Unterstützung

Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Außerdem können anerkannte digitale Pflegeanwendungen mit bis zu 53 € monatlich gefördert werden.

Was gibt es bei Pflegegrad 1 nicht?

Folgende Leistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege

Unser Tipp

Viele Betroffene nutzen ihre Ansprüche bei Pflegegrad 1 nicht vollständig aus. Besonders der monatliche Entlastungsbetrag und die Zuschüsse für Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen können den Alltag spürbar erleichtern.

Sie haben Fragen zu Pflegegrad 1 oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Hier geht´s zur Checkliste: Checkliste_Pflegegrad1_Schoener_Leben

to top