Pflegegeld
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen versorgt werden.
💶 Was ist Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Pflege im häuslichen Umfeld sichergestellt wird.
Pflegegeld kann insbesondere dann genutzt werden, wenn die Versorgung durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.
📋 Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss in bestimmten Abständen einen Beratungseinsatz zur Qualitätssicherung in Anspruch nehmen. Dabei wird gemeinsam geschaut, ob die häusliche Pflege weiterhin sichergestellt ist und ob Unterstützung benötigt wird.
Pflegegrad 2 & 3
Pflegegrad 4 & 5
📝 Wie und wo beantragt man Pflegegeld?
Ansprechpartner für den Antrag auf Pflegegeld ist die zuständige Pflegekasse. Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden, beispielsweise telefonisch. Die Pflegekasse stellt außerdem entsprechende Antragsformulare zur Verfügung.
Die betroffene Person kann den Antrag selbst ausfüllen oder eine bevollmächtigte Person bzw. einen gesetzlichen Betreuer damit beauftragen. In diesem Fall kann ein entsprechender Nachweis über die Vollmacht oder Betreuung erforderlich sein.
Nach der Prüfung entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch und die Höhe der Leistung. Bei einer positiven Entscheidung wird das Pflegegeld innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfrist ausgezahlt.
🏥 Pflegegeld ohne Pflegegrad beantragen?
Sind Sie nach einer Operation oder aufgrund einer Erkrankung vorübergehend pflegebedürftig, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Übergangspflege über die Krankenkasse in Betracht kommen. Ihre Krankenkasse informiert Sie über die jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten.
💶 Pflegegeld bei häuslicher Pflege
| Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten, können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen und Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Werden die zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Anspruchs für anerkannte Entlastungs- und Betreuungsangebote eingesetzt werden.
Ein ambulanter Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen grundsätzlich direkt mit dem jeweiligen Kostenträger ab. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können außerdem miteinander kombiniert werden. Dabei spricht man von der Kombinationsleistung.
💶 Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2024 | Pflegesachleistungen 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.432 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.778 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.200 € | 2.299 € |
🤝 Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Je nach individueller Pflegesituation können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. So lässt sich die Unterstützung durch Angehörige mit professioneller ambulanter Pflege verbinden.
Mehr Einblicke. Mehr Schöner Leben.
Entdecken Sie Beiträge rund um Pflege, Alltag und unsere Vision. Lernen Sie uns, unsere Werte und unsere Arbeit noch besser kennen – persönlich, ehrlich und mit Herz geschrieben.